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EU AI Act Artikel 50 — Transparenzpflichten

Aktualisiert am 15. Juli 2026·2 Min. LesezeitAlle Pläne

Hinweis: Dieser Explainer ist informativ; Framework-Referenzen sind nie eine Compliance-Garantie — stimmen Sie Ihr Programm mit Ihrer Rechtsberatung ab.

Die Transparenzpflichten in Artikel 50 des EU AI Act gelten unabhängig von der Risikoklasse: Selbst ein minimal-risiko-System muss ehrlich damit umgehen, dass es AI ist — und mit Inhalten, die es erzeugt. Nach Artikel 113 der Verordnung gelten diese Pflichten ab dem allgemeinen Datum 2. August 2026 — die nächstgelegene AI-Act-Frist für die meisten Betreiber. Eine einzige enge Ausnahme (unten) räumt Anbietern generativer AI, deren Systeme bereits auf dem Markt sind, für die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht Zeit bis 2. Dezember 2026 ein.

Chatbots müssen offenlegen, dass sie AI sind

Artikel 50(1): Ein System, das direkt mit Menschen interagiert, muss klarmachen, dass sie es mit einer AI zu tun haben — es sei denn, das ist aus dem Kontext bereits offensichtlich. Ein Support-Bot, ein Website-Assistent oder eine AI-Telefonstimme fallen hierunter — die Offenlegung muss die Person erreichen, bevor oder während sie die Interaktion beginnt.

AI-generierte Inhalte und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Zwei verbundene Pflichten:

  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte (50(2)) — Anbieter generativer AI müssen Audio-, Bild-, Video- oder Text-Ausgaben als künstlich erzeugt oder manipuliert kennzeichnen, in einem maschinenlesbaren Format, das nachgelagerte Systeme erkennen können. Das gilt ab 2. August 2026 für Systeme, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden; Anbieter generativer AI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem EU-Markt waren, haben eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026, um die Kennzeichnung in Konformität zu bringen — eingeführt durch den Digital Omnibus zu AI (im Juni 2026 angenommen; Veröffentlichung im Amtsblatt noch ausstehend, bei Veröffentlichung erneut prüfen), nicht Teil der ursprünglichen Verordnung von 2024.
  • Deepfake-Offenlegung (50(4)) — Betreiber, die mit AI Bild-, Audio- oder Video-Inhalte erzeugen oder manipulieren, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln (ein Deepfake), müssen offenlegen, dass es künstlich erzeugt ist. AI-generierter Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, trägt eine ähnliche Offenlegungspflicht. Für Inhalte auf Ihrer eigenen Website kann ein Widget für AI-Content-Transparenz dieses Article-50-Label automatisch rendern.

Für Betreiber: welche Ihrer Tools das auslösen

Wenn Ihre Teams generative AI nutzen, um kundengerichtete Texte, Bilder, Audio oder Video zu erzeugen — oder einen Assistenten betreiben, der mit Kunden spricht —, ist Artikel 50 für diese Workflows bereits im Anwendungsbereich. Die erste Kontrolle ist zu wissen, wo diese Nutzung stattfindet: Ein nicht offengelegter AI-Chatbot oder ein nicht gekennzeichnetes AI-Bild ist nur dann ein Risiko, wenn Sie nicht sehen können, dass es existiert.

Shields Hebel: Discovery zeigt die generativen AI-Tools, die Beschäftigte tatsächlich nutzen, und das Audit-Log hält den Nachweis dieser Nutzung fest — damit die Transparenzfrage lautet „Welches dieser bekannten Tools erzeugt öffentlich sichtbare Ausgaben?" statt einer blinden Schätzung.

Das Ergebnis

Zum 2. August 2026 belohnen die Artikel-50-Pflichten die Betreiber, die ihren generativen AI-Fußabdruck bereits kennen: welche Assistenten Kunden gegenüberstehen, welche Tools veröffentlichte Inhalte erzeugen und wer für jedes verantwortlich ist. Das Bundle EU AI Act & DSGVO Starter aus der Vorlagen-Bibliothek baut diesen Fußabdruck heute — damit Transparenz eine Kennzeichnungs-Entscheidung auf einer bekannten Liste wird, keine Suche.

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